Sicherheitsmanagement
Für mehr Schutz am Arbeitsplatz.
Sicherheitsmanagement ist ein komplexes Thema in Ihrem Unternehmen? Dann sind Sie bei ZB-Haustechnik in besten Händen. Als ausgebildete Sicherheitsfachkraft sorge ich mit einem durchdachten Sicherheitsmanagementkonzept für mehr Arbeitssicherheit. So können Sie mit den richtigen Maßnahmen schon im Vorfeld Gefahren vermeiden, Ausfälle reduzieren und Arbeitsunfällen vorbeugen. Das sorgt nicht nur für ein gutes Qualitätsmanagement, sondern auch für zufriedene MitarbeiterInnen. Denn die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen ist die wichtigste Ressource jedes Unternehmens.
Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft
Der Arbeitnehmerschutz ist ein breit gefächertes Thema in einem Unternehmen und wird in zahlreichen Vorschriften geregelt. Als Sicherheitsfachkraft decke ich sämtliche Bereiche der Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention ab – von der Evaluierung bis zur Arbeitsinspektion.
Ich berate ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und Belegschaftsorgane in allen Fragen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Mit meiner Erfahrung stehe ich allen KundInnen beim Erhalt und der Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung zur Seite.
Leistungen im Sicherheitsmanagement
Evaluierung
• des Arbeitsplatzes
• jugendlicher ArbeitnehmerInnen
• nach dem Mutterschutzgesetzt
• von Arbeitsmitteln
• der Arbeitsstoffe und
deren Verwendung
• etc.
Unfallanalyse
Erstellung der Aufzeichnung über alle tödlichen Arbeitsunfälle oder alle, die eine Verletzung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin mit mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat inkl. Auswertung der Maßnahmen zur Unfallverhütung und Nachevaluierung.
Begehung
In Arbeitsstätten mit bis zu 50 ArbeitnehmerInnen hat die sicherheitstechnische Betreuung in Form von Begehungen durch eine Sicherheitsfachkraft zu erfolgen. Ich führe diese Begehungen je nach den Gegebenheiten gemeinsam mit einem/einer ArbeitsmedizinerIn mindestens einmal in einem, zwei oder drei Kalenderjahren durch.
Unterweisung
• gemäß §14 ASchG:
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet,
für eine ausreichende Unterweisung
der ArbeitnehmerInnen zu sorgen.
• inkl. Zusammenstellung des
Informationsmaterials und
Durchführung der notwendigen
Unterweisungen
Unterweisung
• gemäß §14 ASchG: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der ArbeitnehmerInnen zu sorgen.
• ZB-Haustechnik übernimmt für Sie die Zusammenstellung des Informationsmaterials und Durchführung der notwendigen Unterweisungen.
Sie haben eine interne Sicherheitsfachkraft, jedoch stehen einige Umbrüche oder Neuerungen an, weshalb Sie Unterstützung brauchen?
Gerne stehe ich Ihnen auf Wunsch auf Stundenbasis zur Seite. Ich freue mich über Ihren Anruf: